Ein Anrecht auf Mitgliedschaft in der JAfD setzt sowohl die Zugehörigkeit zum Judentum als auch eine Mitgliedschaft in der AfD voraus.
Falls eines von beidem oder beides bei Ihnen nicht zutreffen sollte, freuen wir uns aber, Sie als Fördermitglied begrüßen zu dürfen! Auch Fördermitglieder erhalten Einladungen zu sämtlichen Veranstaltungen der JAfD und dürfen unseren Versammlungen beiwohnen.